Unfall?
Wir stehen Ihnen zur Seite …

 

Profitieren Sie von den mobilen Dienstleistungen, die wir Ihnen bieten. Vor Ort erstellen wir Ihnen in Ihrem Auftrag Gutachten über Pkw, Lkw, Motorräder, E-Bikes, Fahrräder, Traktoren und andere Land- oder Baumaschinen sowie Omnibusse.

Um Ihren Schadensfall zügig durch die mühseligen Wege der Versicherungen zu begleiten, erfragen wir stetig Ihren Schadensfall ab. So kann wegen fehlenden Dokumenten nichts aufgeschoben werden. Eine saubere Abwicklung ist das A und O in einem Schadenfall, somit stehen wir als freie und unabhängige Gutachter „vor Ort“ an Ihrer Seite.

 

Vorneweg beachten Sie folgende 3 Punkte zu Ihrem Schutz:

1.) Reagieren Sie nicht voreilig und lassen Sie sich nichts aufhandeln.

2.) Lassen Sie sich nicht auf das „Schadensmanagement“ der gegnerischen Versicherung ein, sie verfolgt nicht Ihre Interessen, sondern die eigenen.

3.) Sie haben das Recht als Geschädigter einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen bestimmt hat. Behalten Sie besser die Schadens-Abwicklung in der Hand.

Unsere Leistungen

BRAUCHE ICH EIN UNFALL-GUTACHTEN?

 

Haben Sie einen Totalschaden oder liegen Sie bei der Bagatellschadensgrenze darüber, ist ein Unfallgutachten notwendig.
Ist das der Fall, haben Sie bei Haftpflichtfällen dann auch immer Anspruch auf die Erstattung des Gutachtens durch die Versicherung des Unfallgegners. Bei einem Kaskofall (selbst verschuldet) greift die eigene Versicherung und beauftragt einen Sachverständigen. Nach Absprache ist es aber auch möglich, einen Sachverständigen selbst zu beauftragen. Unabhängig und neutral werden bei uns umfassende schriftliche und bildliche Dokumentationen aller Unfallfolgen und Beweise ermittel:

 

Die Schadensart und -höhe | die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwerten | die Reparaturkostenprognose |
die Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung | die Kostenvoranschläge für Versicherungen | die Plausibilitätsgegenüberstellung

WO SETZT DAS TECHNISCHE-GUTACHTEN AN?

 

Haben Sie technische Störungen am Fahrzeug, ist zur Ursachen-Feststellung ein Technisches Gutachten oft „Gold“ wert!
Die Prognostizierung der Kosten zur Behebung des Schadens fallen oft bei folgenden Schäden an:

 

Motor | Getriebe | Lenkung | Achse

WAS BRINGT MIR EIN WERT-GUTACHTEN?

 

Bei einem Fahrzeug-Kauf oder -Verkauf sollte das Fahrzeug eine Werteinstufung erhalten. Nicht nur für Ihre Sicherheit, sonder auch für Versicherungszwecke werden unsere Wert- oder Zustandsgutachten benötigt.
Wir bestimmen Ihnen den aktuellen Wert des Fahrzeugs und können ehemalige und aktuelle Schäden dabei feststellen. Einen großen Nutzen ziehen Sie mit einem Wert-Gutachten bei:

 

Käufern | Versicherungen | Banken | Finanzämtern | Rückgabe von Leasingfahrzeugen | Erbschafts- oder Scheidungsfällen

WEITERE LEISTUNGEN BEI ETWAIGEN VERDECKTEN SCHÄDEN, ETC.

 

Schaffen Sie sich Sicherheit bei ihrem Fahrzeug.
Mit zum Beispiel einer Lackschichtenmessung können wir verdeckte Unfallschäden aufdecken oder die Unfallfreiheit bestätigen.
Mit einer Analyse von Lackschäden und Lackierfehlern sowie der Feststellung von Unwetterschäden können wir Ihnen bei Seite stehen.
Weitere Messungen können Ihnen nicht nur Zeit und Geld, sonder auch das Leben retten:

 

Erhöhter Ölverbrauch | Schäden an Elektro-Fahrzeugen | Ursachen von Motorschäden | Analyse komplexer mechatronischer Fehlfunktionen z.B. Getriebe

BRAUCHE ICH EIN UNFALL-GUTACHTEN?

 

Haben Sie einen Totalschaden oder liegen Sie bei der Bagatellschadensgrenze darüber, ist ein Unfallgutachten notwendig.
Ist das der Fall, haben Sie bei Haftpflichtfällen dann auch immer Anspruch auf die Erstattung des Gutachtens durch die Versicherung des Unfallgegners. Bei einem Kaskofall (selbst verschuldet) greift die eigene Versicherung und beauftragt einen Sachverständigen. Nach Absprache ist es aber auch möglich, einen Sachverständigen selbst zu beauftragen. Unabhängig und neutral werden bei uns umfassende schriftliche und bildliche Dokumentationen aller Unfallfolgen und Beweise ermittel:

 

Die Schadensart und -höhe | die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwerten | die Reparaturkostenprognose |
die Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung | die Kostenvoranschläge für Versicherungen | die Plausibilitätsgegenüberstellung

WO SETZT DAS TECHNISCHE-GUTACHTEN AN?

 

Haben Sie technische Störungen am Fahrzeug, ist zur Ursachen-Feststellung ein Technisches Gutachten oft „Gold“ wert!
Die Prognostizierung der Kosten zur Behebung des Schadens fallen oft bei folgenden Schäden an:

 

Motor | Getriebe | Lenkung | Achse

WAS BRINGT MIR EIN WERT-GUTACHTEN?

 

Bei einem Fahrzeug-Kauf oder -Verkauf sollte das Fahrzeug eine Werteinstufung erhalten. Nicht nur für Ihre Sicherheit, sonder auch für Versicherungszwecke werden unsere Wert- oder Zustandsgutachten benötigt.
Wir bestimmen Ihnen den aktuellen Wert des Fahrzeugs und können ehemalige und aktuelle Schäden dabei feststellen. Einen großen Nutzen ziehen Sie mit einem Wert-Gutachten bei:

 

Käufern | Versicherungen | Banken | Finanzämtern | Rückgabe von Leasingfahrzeugen | Erbschafts- oder Scheidungsfällen

WEITERE LEISTUNGEN BEI ETWAIGEN VERDECKTEN SCHÄDEN, ETC.

 

Schaffen Sie sich Sicherheit bei ihrem Fahrzeug.
Mit zum Beispiel einer Lackschichtenmessung können wir verdeckte Unfallschäden aufdecken oder die Unfallfreiheit bestätigen.
Mit einer Analyse von Lackschäden und Lackierfehlern sowie der Feststellung von Unwetterschäden können wir Ihnen bei Seite stehen.
Weitere Messungen können Ihnen nicht nur Zeit und Geld, sonder auch das Leben retten:

 

Erhöhter Ölverbrauch | Schäden an Elektro-Fahrzeugen | Ursachen von Motorschäden | Analyse komplexer mechatronischer Fehlfunktionen z.B. Getriebe

FRAGEN & ANTWORTEN
WIR LASSEN SIE NICHT UNWISSEND:

Benötige ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Ein Unfallgutachten ist immer dann notwendig, wenn ein Totalschaden vorliegt oder die Bagatellschadensgrenze überschritten ist.

In einem Haftpflichtfall haben Sie bei einer dieser Voraussetzungen immer Anspruch auf die Erstattung eines Gutachtens. Unabhängig und neutral werden nur in einem Gutachten die Beweise gesichert. Darüber hinaus wird die Schadenshöhe, die Reparatur, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, der Nutzungsausfall sowie eine etwaige Wertminderung am Markt ermittelt. Mögliche Notreparaturen werden so ebenfalls ersichtlich gemacht.

Bei kleineren Schäden, den sogenannten Bagatellschäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Bei einem Kostenvoranschlag werden jedoch nur die voraussichtlichen Reparaturkosten und deren Dauer ermittelt. Eine Beweissicherung oder weitere Ansprüche, die aus dem Unfall resultieren, werden nicht beziffert.

Was ist der Unterschied zwischen „Wirtschaftlichem“ und „Technischem“ Totalschaden?

Wenn die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeuges übersteigen, spricht man von einem Totalschaden. Ist eine Reparatur des Fahrzeuges technisch möglich jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. (Wenn die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen). Der technische Totalschaden an einem PKW lässt sich auch nicht mehr reparieren.

Im Totalschadenfall kann der Geschädigte im Wege der fiktiven Schadensabrechnung allerdings nur den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ersetzt verlangen. Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug aber tatsächlich, kann ein höherer Anspruch geltend gemacht werden.

Grundsätzlich dürfen die Aufwendungen für eine Reparatur nicht unverhältnismäßig sein. Wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen und der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich weiterhin für mindestens sechs Monate nutzt, ist die Reparaturwürdigkeit gerade noch gegeben.

Was bedeutet eine abstrakte bzw. fiktive Schadensabrechung (Abrechnung auf Gutachtenbasis)?

Als abstrakte oder fiktive Abrechnung bezeichnet man die Geltendmachung eines Schadens auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlages ohne dass tatsächliche Belege (Rechnungen) über die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung vorgelegt werden.

Was bedeutet der „Zeitwert“ oder der „Wiederbeschaffungswert“ eines Fahrzeuges?

Der Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges ist im Haftpflichtfall unter dem Einkaufspreis zu verstehen, der aufzuwenden ist, um ein vergleichbares Fahrzeug in Ihrer Region zu erwerben. Hierbei sind der Zustand, Baujahr, Motorisierung, Ausstattung, etwaige Vor- und Altschäden unmittelbar vor dem Schadenereignis zu berücksichtigen.
Je nach Region kann der Zeitwert / Wiederbeschaffungswert bei vergleichbaren Fahrzeugen starken Schwankungen unterliegen. Angebot und Nachfrage regeln hier den Markt.

Darf ich mein Fahrzeug mit Totalschaden behalten?

Natürlich dürfen Sie auch bei einem Totalschaden ihr Fahrzeug behalten. Als Geschädigter müssen Sie jedoch in Kauf nehmen, dass der veranschlagte Restwert vom ermittelten Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.

Was ist ein Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden bezeichnet man Schäden, deren voraussichtliche Reparaturkosten weniger als 700.- Euro betragen.

Hier ist in der Regel zur Bezifferung des Schadens ein sogenannter Kostenvoranschlag ausreichend. Auf die Erstattung eines Gutachtens wird aus Kostengründen abgeraten. Ein Bagatellschaden kann also ein kaputter Aussenspiegel, eine verkratzte Türe oder auch eine kleine Deformation der Stoßstange sein. Der Bagatellschaden muss von außen ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln zugänglich und für den Laien erkennbar sein. Da solche Feststellungen für Sie als Laie nicht immer möglich sind, bieten wir Ihnen im KFZ-Sachverständigenbüro Fedorenko eine völlig unverbindliche Besichtigung Ihres Fahrzeuges an.

Bedenken Sie bitte auch, dass sich hinter Kunststoffanbauteilen oder Karosserieteilen möglicherweise weitere Schäden verbergen könnten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Bei der unverbindlichen Besichtigung besprechen wir mit Ihnen, die für Sie günstigste weitere Vorgehensweise.

Wer übernimmt die Kosten für das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an ihrem Fahrzeug, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Gutachtens übernehmen.
Darüber hinaus kann es sehr sinnvoll sein, einen Rechtsbeistand mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. (Die anfallenden Rechtsanwalt-Kosten trägt im Haftpflichtfall auch die gegnerische Versicherung.)

Was ist eine Abtretungserklärung?

Vereinbaren Sie beispielsweise mit uns eine Abtretungserklärung über die entstehenden Sachverständiger-Kosten, so rechnet die Versicherung direkt mit uns ab. Somit brauchen Sie bei den Gutachtergebühren nicht in Vorleistung gehen. Zusätzlichen Kosten entfallen somit. Eine Abtretungserklärung dient also zur Abtretung von vereinbarten Forderungen/Leistungen zwischen den unterzeichnenden Vertragspartnern.

Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?

Im Haftpflichtfall, also bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden an Ihrem Fahrzeug, können Sie allein als Geschädigter z.B. den KFZ-Sachverständiger Fedorenko zur Schadenermittlung bestimmen. Da wir direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen ist das für Sie KOSTENLOS und mit unserem Vor-Ort-Service auch ohne großen Aufwand, denn wir kommen direkt zu Ihnen, wenn Sie das möchten.

Bei Kaskoschäden, also selbst verschuldete Schäden (wo die eigene Versicherung aufkommen muss), darf die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Nach Absprache mit der Versicherung ist es aber auch im Kaskofall möglich, selbst einen Gutachter zu beauftragen.

Was bedeutet der „Restwert“ eines Fahrzeuges?

Der Restwert ihres Fahrzeugs ist der mögliche Verkaufspreis des Kfzs im beschädigten, unreparierten Zustand. Er ist immer dann von Bedeutung, wenn die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur in Frage steht. Dieser Wert wird in der Regel durch Angebote von regionalen gewerblichen Restwerthändlern und Autoverwertern bestimmt.

Wann ist mein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit?

Wenn ihr Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft und/oder auf eigenen Achsen bewegt werden kann, gilt es als nicht mehr fahrbereit. Aber auch ein fahrbereites Fahrzeug kann als verkehrsunsicher eingestuft werden!
Wenn Mängel eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, können auch scheinbar völlig harmlose Bagatellschäden Ihr Fahrzeug als verkehrsunsicher einstufen. Lassen Sie deshalb auch nach einem harmlos aussehenden Auffahrunfall ihr Fahrzeug  eingehend von uns prüfen.

ÜBER UNS:
DARAUF KÖNNEN SIE SICH VERLASSEN …

 

Als Kfz-Meister, KFZ-Sachverständiger, DAT Experte und Betriebswirt HWK verfügt Herr Fedorenko über langjährige praktische Erfahrungen in den verschiedensten Bereichen. Er versteht sich deshalb nicht nur optimal Ihre Unfallschäden zur Sicherung der Ersatzansprüche zu bewerten, sondern auch Motor- oder Getriebeschäden zu begutachten und die Ursachen technischer Funktionsstörungen aufzuspüren.

Der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Kfz-Sachverständiger geht ein aufwendiges Prüfverfahren voraus. Das Fachwissen eines jeden wird unter Beweis gestellt. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen unterliegen die Absolventen weiterhin einer beständigen Kontrolle durch die Bestellungskörperschaft (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).